A. Beim Grundstück E.________ (Altstadt/Bahnhof) Gbbl. Nr. .________ handelt es sich um eine Baurechtsparzelle, welche an der Adresse .________ in E.________ gelegen ist. Die Ehegatten B.________ (Rekurrentin), A.________ (Rekurrent, zusammen die Rekurrenten) und C.________, erwarben als einfache Gesellschaft das darauf stehende Gebäude von der Gemeinde E.________ mit Baurechtsvertrag vom 8. November 2002 (Beilage 2 zum Rekursschreiben vom 4.2.2023). Anschliessend begründeten sie mit öffentlicher Urkunde vom gleichen Tag gemeinschaftliches Stockwerkeigentum der Rekurrenten an der Wohnung im 2. und 3. Obergeschoss inklusive Nebenraum (Grundstück E.________ [Altstadt/Bahnhof]