1. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 2. November 2023 betreffend die Kantons- und Gemeindessteuern 2020 wird aufgehoben und im Sinn der Erwägungen an die Vorinstanz zur Durchführung des Einspracheverfahrens zurückgewiesen. Darüber hinausgehend wird der Rekurs abgewiesen. 2. Der Einspracheentscheid der Steuerverwaltung vom 2. November 2023 betreffend die direkte Bundessteuer 2020 wird aufgehoben und im Sinn der Erwägungen an die Vorinstanz zur Durchführung des Einspracheverfahrens zurückgewiesen. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen.