Ebenfalls erneut prüfen muss sie insbesondere die zugelassenen Liegenschaftsunterhaltskosten sowie die krankheitsbedingten Kosten. Die Steuerverwaltung wird der Rekurrentin das rechtliche Gehör und die Möglichkeit zu gewähren haben, eine Stellungnahme und allfällige Belege einzureichen. 8. Das schlussendlich resultierende steuerbare Einkommen ist bei dieser Ausgangslage noch unbestimmt. Die Rückweisung an die Steuerverwaltung zur Klärung der diversen offenen