6.3 Bei der Durchsicht der Akten ist der Steuerrekurskommission weiter aufgefallen, dass im Rahmen der Liegenschaftsunterhaltskosten offensichtlich periodenfremde Rechnungen berücksichtigt wurden (pag. 69 und pag. 91; zu überprüfen ist auch die Qualität der als Teilrechnungen bezeichneten Rechnungen der ________ AG [pag. 99-92]) und dass für gewisse Beträge keine Belege vorhanden sind (vgl. handschriftliche Notiz auf pag. 68). Entsprechend hat die Steuerverwaltung die Veranlagung der Rekurrentin auch hinsichtlich dieser Punkte erneut zu prüfen und gegebenenfalls, nach Anhörung der Rekurrentin, zu deren Ungunsten anzupassen.