6.1 So hat die Steuerrekurskommission bei der Prüfung der strittigen Punkte festgestellt, dass aus den Akten nicht hervorgeht, ob bzw. in welchem Umfang die übrigen deklarierten behinderungsbedingten Kosten auch tatsächlich behinderungsbedingt sind bzw. in einem kausalen Zusammenhang zur Behinderung stehen. Insbesondere geben die beigebrachten ärztlichen Bestätigungen sowie die Rezepte (pag. 120 und pag. 114) nicht hinreichend Aufschluss über die Kausalität der Behinderung für die Kosten. So ist etwa bei den Abrechnungen der ________