5.10 Der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass die ärztliche Bestätigung von Dr. med. C.________ (Beilage 3 zum Rekursschreiben vom 27.11.2023) erst vom 1. Dezember 2023 datiert und damit deutlich nach dem Erwerb des Fahrzeugs im Juni 2020 erstellt wurde. Der Bericht des Neurologen PD Dr. med. B.________ ist nicht datiert. Aufgrund des E-Mails der Rekurrentin, mit dem sie diesen der Steuerverwaltung eingereicht hat, kann aber geschlossen werden, dass dieser aus dem Sommer 2023 stammt (pag. 167). Insofern ist auch dieser deutlich nach dem Erwerb des Fahrzeugs ausgestellt worden.