5.7 Mit Blick auf das KS 11 ist zunächst festzuhalten, dass dieses unter dem Titel Transportund Fahrzeugkosten (Ziff. 4.3.6) explizit eine Kilometerentschädigung (soweit die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) sowie die Vergütung der Kosten für eine behinderungsbedingte Abänderung eines Fahrzeugs vorsieht. Gerade keine Rede ist jedoch davon, dass die Kosten für ein Fahrzeug als solches abgezogen werden könnten.