-8- jährlicher Amortisationsbeitrag von CHF 3'000.-- vorgesehen ist und nicht die gesamte Vergütung des Automobils). Zudem bezeichnet auch der Hausarzt der Rekurrentin, Dr. med. C.________, das Auto als Hilfsmittel in seiner ärztlichen Bestätigung vom 1. Dezember 2023 (Beilage 3 zum Rekursschreiben vom 27.11.2023). Der Neurologe der Rekurrentin, PD Dr. med. B.________, weist in seinem Bericht darauf hin, dass das Fahrzeug für die Rekurrentin zur Inklusion und zum Erhalt der Mobilität sowie der gesellschaftlichen Kontakte hoch relevant sei (pag.