Zudem müssen die von der steuerpflichtigen Person getragenen Kosten direkte Folge dieser Behinderung bilden bzw. muss die Einschränkung ihre Ursache in der körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung haben. Schliesslich müssen die Kosten grundsätzlich in der interessierenden Steuerperiode entstanden sein (zum Ganzen: BGer 9C_635/2022 vom 31.1.2023, E. 2.2.2, mit Hinweisen).