-6- 27.11.2023). Aus den vorliegenden IV-Verfügungen ist nicht ersichtlich, aufgrund welcher Diagnose die Rekurrentin die IV-Rente erhält. Die Ausführungen der Rekurrentin sowie der Umstand, dass sie beim Autokauf einen Flottenrabatt der Multiple Sklerose Gesellschaft erhalten hat, deuten darauf hin, dass die MS der Auslöser der Invalidität ist. Jedenfalls genügt der Bezug der IV-Rente gemäss Ziff. 4.1 des KS 11 als Nachweis der Behinderung. Damit ist die Rekurrentin berechtigt, behinderungsbedingte Kosten geltend zu machen.