Gemäss Art. 2 Abs. 1 BehiG bedeutet Mensch mit Behinderungen (Behinderte, Behinderter) eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich ausund weiterzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Die Rekurrentin bezieht eine ________ Invaliden (IV)-Rente (vgl. pag. 146 sowie Beilage 1 zum Rekursschreiben vom