4.3 Wie die Rekurrentin zu Recht festhält, zitierte die Steuerverwaltung in ihrem Vorbescheid vom 29. August 2023 (pag. 169-168) das KS 11, um abschliessend zu subsumieren, dass im KS 11 die Abziehbarkeit der Kosten für den Erwerb eines Fahrzeugs nicht vorgesehen sei. Zudem hat die Steuerverwaltung sowohl im Vorbescheid als auch in den Vorabdrucken vom