Ihr Bewegungsradius wäre stark eingeschränkt (…). Auch die Pflege sozialer Kontakte wäre ohne Auto bedeutend schwieriger. (…). Die Nutzung von Kranken- und Behindertentaxis sei jeweils die Notlösung, da damit ein Infektionsrisiko einhergehe. Im Übrigen wäre auch der Weg zur Arbeit ohne Auto mit unverhältnismässig grossen Hürden verbunden. Folglich stelle das Auto ein Hilfsmittel dar und die entsprechenden Anschaffungskosten seien als behinderungsbedingte Kosten einmalig zum Abzug zuzulassen. Mithin würden die Anschaffungskosten nicht bloss als Aufwand für Transportkosten im engeren Sinn qualifizieren.