-2- die Aufhebung der Einspracheentscheide vom 2. November 2023 und dass CHF 52'665.-- als behinderungsbedingte Kosten sowie CHF 1'297.-- als Krankheitskosten (abzüglich des Selbstbehalts von 5 % des steuerbaren Einkommens) zum Abzug zugelassen werden, unter Kostenund Entschädigungsfolge. Eventualiter seien die Einspracheentscheide aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Steuerverwaltung zurückzuweisen.