_ AG als Vertragspartnerin und ist durch diese zu bezahlen. Sie führt insofern zu keiner Verpflichtung des Rekurrenten, auf welche hinsichtlich der Periodizität Bezug genommen werden könnte (mit diesem Schluss auch VGE 100 2015 30/31 vom 16.8.2016, E. 4.4.2). Rekurs und Beschwerde sind folglich vollumfänglich abzuweisen.