5.3 Gemäss den Vorbringen des Rekurrenten und der Akten hat der Rekurrent die B.________ AG beauftragt, die bestehende Öl-Heizung durch eine Sole/Wasser-Wärmepumpe zu ersetzen (pag. 47). Die Vertragsdetails dazu sind nicht bekannt. Vorliegend strittig ist die in diesem Zusammenhang gestellte "Teilrechnung" der B.________ AG vom 19. Dezember 2022 über CHF 25'000.--. Damit wurde (unter Einrechnung der Mehrwertsteuer) ein Pauschalbetrag eingefordert, wie er typischerweise Gegenstand von Akontorechnungen bildet. Mit dem Hinweis