__ AG in Höhe von CHF 25'000.-- würden die vorerwähnten Merkmale erfüllt. Soweit der Rekurrent die Rechnung der C.________ AG als Teilrechnung geltend machen wolle, sei festzuhalten, dass der Rekurrent nicht Vertragspartner der C.________ AG gewesen sei und die Rechnung dieses Zulieferbetriebs den Rekurrenten somit gar nicht zu verpflichten vermochte. Insofern sei diese Rechnung nicht abzugsfähig.