C. Dagegen hat der Rekurrent am 28. November 2023 Rekurs und Beschwerde bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Er beantragt, dass die CHF 25'000.-- als Unterhaltskosten zum Abzug zugelassen werden, eventualiter mindestens der Teilbetrag von CHF 18'373.60 für die Erdsondenbohrung. Da es sich beim Ersatz der Ölheizung durch eine Wärmepumpe um eine grössere Investition handle, habe er die anfallenden Kosten auf zwei Jahre verteilen wollen. Dies sei gängige Praxis und werde auch von den Experten empfohlen, um Steuern zu sparen. Er habe nie versucht Steuern zu hinterziehen.