1. Der Rekurs betreffend die kantonalen Steuern pro 2021 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 2. Die Beschwerde betreffend die direkte Bundessteuer pro 2021 wird teilweise gutgeheissen. Die Akten werden zur Neuveranlagung im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung zurückgesandt. 3. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'200.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. -9- 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen.