-7- Rückstellung von CHF 77'250.-- (CHF 51'500.-- plus CHF 25'750.--) steuerlich anzuerkennen (vgl. Bst. E). Aus dem Abgleich des Wagenbuchs (bzw. Inventars) mit der Expertise ergibt sich eine Schadenshöhe von CHF 50'816.29 an den 11 sich Ende 2021 noch im Besitz des Rekurrenten befindlichen Fahrzeugen.