3.2 Vorliegend entstand am Fuhrpark des Einzelunternehmens des Rekurrenten aufgrund eines Unwetters am 28. Juni 2021 ein Hagelschaden. Dieser Schaden wurde gemäss (erstmalig bei der Steuerrekurskommission eingereichter) Expertise auf insgesamt CHF 126'563.16 geschätzt (Beilage zu Rekurs und Beschwerde vom 10.11.2023). Da die Expertise von den Rekurrenten in Auftrag gegeben worden ist, es sich somit grundsätzlich um ein Parteigutachten handelt, vorliegend indes sowohl die Haftpflichtversicherung darauf abgestellt und den Rekurrenten CHF 90'000.-- (den max. Versicherungsbetrag, pag.