3. Vorliegend materiell strittig und in einem nächsten Schritt zu prüfen ist, ob die Rekurrenten berechtigt waren, im Jahr 2021 Rückstellungen aufgrund des erlittenen Hagelschadens vorzunehmen. Sollte sich erweisen, dass die Bildung von Rückstellungen rechtmässig war, ist in einem weiteren Schritt deren Höhe zu bestimmen. 3.1 Gemäss Art. 34 Abs. 1 StG und Art. 29 Abs.1 DBG können unter bestimmten Voraussetzungen Rückstellungen zu Lasten der Erfolgsrechnung gebildet werden. Mit Rückstellungen wird dem laufenden Geschäftsjahr ein effektiv oder zumindest wahrscheinlich verursachter Aufwand oder Verlust gewinnmindernd angerechnet, der erst im nächsten oder in einem