-3- seien gemäss der Vertreterin im Jahr 2021 16 der 21 beschädigten Fahrzeuge verkauft worden und damit die Reparaturkosten bereits angefallen und verbucht, weshalb hierfür keine Wertberichtigung mehr zulässig sei. Es sei sodann unbestritten, dass ein Schaden entstanden sei, es fehlten jedoch die Angaben, wer die Schadensbehebung vorgenommen habe und ob diese nicht bereits im Jahr 2021 abgeschlossen worden seien.