Abschliessend verweist die Vertreterin auf den beigelegten Jahresabschluss 2022, woraus ersichtlich sei, dass sich die Jahresgewinne bei einer vollständigen Ertragswirksamkeit der Hagelentschädigung im Jahr 2021 völlig unrealistisch verschieben würden. So würden die Gewinne bei Nichtberücksichtigung der Rückstellung im Jahr 2021 CHF 285'273.85 und im Jahr 2022 CHF 39'006.48 betragen.