Der Anteil der 11 sich am 31. Dezember 2021 noch im Fuhrpark der Auto E.________ befindlichen Fahrzeuge mache im Verhältnis zur Gesamtschadensumme (von CHF 126'563.-) CHF 51'500.-- aus. Darauf habe ein Zuschlag von 50 % (CHF 25'750.--) zu erfolgen, da die Beschädigung dieser Fahrzeuge verhältnismässig hoch gewesen sei. Damit sei eine Rückstellung von CHF 77'250.-- angemessen und müsse als Wertberichtigung steuerlich anerkannt werden. Ferner dürfe die technische Verbuchung der CHF 90'000.-- (zunächst als Ertrag und dann als Wertberichtigung neutralisiert oder direkt neutralisiert) für einen selbstständig erwerbenden Handwerker nicht relevant sein.