Es sei mindestens der Betrag von CHF 77'250.-- als Wertberichtigung des Lagerwerts für die sich am 31. Dezember 2021 noch in der Bilanz befindlichen und beschädigten Fahrzeuge anzuerkennen. Eventualiter müsse ein von der Steuerverwaltung anerkannter, angemessener Wert als Wertberichtigung anerkannt werden. Zur Begründung bringt die Vertreterin zusammengefasst vor, die vorgelegte Expertise zeige, dass sich der eingetretene Schaden auf CHF 126'563.20 belaufe. Da die von der Versicherung geleistete Entschädigung und demzufolge die Rückstellung lediglich CHF 90'000.-- betragen habe, sei im Jahr 2021 ein Schaden im Umfang von CHF 36'563.20 angefallen.