-2- Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Als Beilage zur Eingabe ist seitens der Rekurrenten bzw. deren Vertreterin (erstmalig) die Expertise zum Hagelschaden an den Fahrzeugen eingereicht worden. Die Vertreterin beantragt in der Rekursund Beschwerdeeingabe wiederum, auf die vollständige Aufrechnung der Rückstellung für den Hagelschaden von CHF 90'000.-- sei zu verzichten. Es sei mindestens der Betrag von CHF 77'250.-- als Wertberichtigung des Lagerwerts für die sich am 31. Dezember 2021 noch in der Bilanz befindlichen und beschädigten Fahrzeuge anzuerkennen.