1. Der Rekurs betreffend die amtliche Bewertung des Grundstücks E.________ Gbbl. Nr. 1_____, gültig ab Steuerjahr 2020, wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 1'000.--, werden dem Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.