6. Abschliessend sei der Vollständigkeit halber noch darauf hingewiesen, dass der Rekurrent bereits gegen die allgemeine Neubewertung 1999 des gleichen Grundstücks Rechtsmittel erhoben hatte, die von der Steuerrekurskommission (RKE 2882 A 1999 vom 28.8.2002, nicht publiziert) und vom Verwaltungsgericht (VGE 21544 vom 19.6.2003, in NStP 2003 S. 95 ff.) abgewiesen worden sind. Bereits damals beantragte der Rekurrent, dass der amtliche Wert mit einem Kapitalisierungssatz von 7 % zu bestimmen sei.