a des (aufgehobenen) Dekrets vom 22. Januar 1997 über die amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte (ABD; BSG 661.543) war geregelt, dass der Kapitalisierungssatz zur Berechnung des Ertragswerts eines mit einem Baurecht belasteten Grundstücks dem "Satz für variable erste Hypotheken der Berner Kantonalbank im Durchschnitt der Bemessungsperiode" entspricht. Die Bewertungsnormen 1999 enthalten sodann in Ziff. 2.4.2 den bis 2019 geltenden Kapitalisierungssatz von 5.7 % (abrufbar unter: , Rubriken "Themen > Steuersituationen > Wohneigentum / Liegenschaften > Amtlicher Wert > Links und Downloads > Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN99").