-6- überwiegenden Bindung an die Teuerung und der vertraglich vereinbarten Mindesthöhe liegt der aus dem Baurecht an den Rekurrenten fliessenden Ertrag immer noch ungefähr gleich hoch wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Gleichbleibende Erträge bei sinkendem Zinsniveau bewirken einen höheren Ertragswert und damit im vorliegenden Fall auch einen höheren amtlichen Wert. Von einer "irrtümlicherweise" erfolgten Anpassung, wie sie der Vertreter in N. 12 der Rekursschrift vom 13. Dezember 2023 andeutet, kann somit nicht die Rede sein.