5.2 Es trifft somit nicht zu, dass "der Baurechtszins vertraglich auf 7 % festgelegt worden war", wie der Vertreter in N. 12 der Rekursschrift vom 13. Dezember 2023 ausführt. Der Satz von 7 % entspricht vielmehr dem damaligen Hypothekarzins für Industriebauten und dient bloss als Ausgangspunkt für die periodischen Anpassungen des Baurechtszinses. Allerdings hängen diese Anpassungen zum einen nur zu einem Drittel von der Entwicklung des Hypothekarzinses ab, während zwei Drittel von der Teuerung beeinflusst werden. Zum anderen kann der Baurechtszins nicht unter CHF 14.35 pro m2 und damit insgesamt nicht unter CHF 192'864.-- fallen.