Der Vertreter bestätigt den von der Steuerverwaltung verwendeten jährlichen Baurechtszins von CHF 194'082.-- (Rekursschrift vom 13.12.2023, N. 7). Er beanstandet jedoch den Kapitalisierungssatz von 4 %. Seiner Auffassung nach müsste ein Satz von 7 % angewandt werden, woraus sich der beantragte amtliche Wert von CHF 2'772'600.-- ergibt.