2.5.2 der Bewertungsnormen beträgt der Kapitalisierungssatz 4 %. Für Grundstücke mit periodischem Baurechtszins ist der amtliche Wert wie folgt zu bestimmen: Vereinbarter Baurechtszins im Mittel der Bemessungsperiode, kapitalisiert mit dem Satz von 4 % (Ziff. 2.5.2.1 der Bewertungsnormen). -4- 4. Die Steuerverwaltung hat den mittleren Baurechtszins in der Bemessungsperiode auf CHF 194'082.-- bestimmt (pag. 52). Diesen Betrag hat sie mit 4 % kapitalisiert, woraus der hier angefochtene amtliche Wert von CHF 4'852'050.-- resultierte (CHF 194'082.-- * 100 / 4; siehe Zusatzprotokoll Z6, pag. 51).