2. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Steuerverwaltung zunächst nicht auf die Einsprache vom 8. Mai 2023 eintreten wollte (Bst. A hiervor). Obwohl der Rekurrent, soweit aus den Akten ersichtlich, keine Verbesserung der Einsprache eingereicht hatte, fällte die Steuerverwaltung letztlich jedoch keinen Nichteintretensentscheid, sondern prüfte die Einsprache materiell und wies sie als unbegründet ab. Die Einsprache umfasst insgesamt 43 Seiten, die eine weitgehend unverständliche Mischung aus Vertragsklauseln, Gesetzesauszügen, Plänen, Verfügungen, Zeitungsartikeln sowie zahlreiche handschriftliche Bemerkungen des Rekurrenten enthalten.