Die Steuerverwaltung leitete diese Eingabe am 20. November 2023 zur weiteren Behandlung als Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 11. Oktober 2023 an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) weiter. Die Steuerrekurskommission bestätigte dem Rekurrenten mit Schreiben vom 23. November 2023 den Eingang des Rechtsmittels und forderte ihn auf, bis am 14. Dezember 2023 die Eingabe zu verbessern, d.h. insbesondere einen Antrag zu stellen, diesen zu begründen und vorhandene Beweismittel einzureichen.