B. Daraufhin wandte sich der Rekurrent erneut an die Steuerverwaltung (Posteingang 10.11.2023) und beantragte sinngemäss einen tieferen amtlichen Wert für das Grundstück Nr. 1_____. Die Steuerverwaltung leitete diese Eingabe am 20. November 2023 zur weiteren Behandlung als Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 11. Oktober 2023 an die Steuerrekurskommission des Kantons Bern (fortan: Steuerrekurskommission) weiter.