Dagegen erhob der Rekurrent am 8. Mai 2023 Einsprache (Posteingang 11.5.2023, pag. 5-47). Weil die Einsprache nach Auffassung der Steuerverwaltung die Eintretensvoraussetzungen nicht erfüllte, räumte diese dem Rekurrenten eine Frist zur Verbesserung bis am 16. Juni 2023 ein (pag. 48). Nachdem der Rekurrent diese Frist ungenutzt hatte verstreichen lassen, wies die Steuerverwaltung die Einsprache mit Einspracheentscheid vom 11. Oktober 2023 ab (pag. 1-4).