18 sowie E. 4.1). Nachdem Liegenschaften generell (und insbesondere auch in der Gemeinde B.________) seither erhebliche Wertsteigerungen erfahren haben (E. 5), wird der für die fraglich Liegenschaft nun festgesetzte amtliche Wert von CHF 1'411'750.-- ab 2020 jedenfalls auch nicht über dem aktuellen Verkehrswert liegen.