Einerseits steht fest, dass die Liegenschaft bzw. das sich auf dem Grundstück befindliche Gebäude ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird (vgl. das Aufnahmeprotokoll der Liegenschaft, worin kein landwirtschaftlich nutzbarer Ökonomieteil ausgewiesen wird; pag. 15 ff.). Andererseits bestehen keine Anhaltspunkte, dass das Gebäude von einem Landwirt bewohnt würde. Die Liegenschaft (bzw. der Bereich Acker/Wiese/Weide im Halte von 535 m²) wird allenfalls im Zuge der Bewirtschaftung der Nachbarparzelle weit untergeordnet landwirtschaftlich mitgenutzt (vgl. E. 4.1). Mit Blick darauf wird die Liegenschaft damit insgesamt zweifellos nicht mehrheitlich landwirtschaftlich genutzt.