4.2 Für die Steuerrekurskommission steht deshalb fest (vgl. E. 4.1), dass die Rekurrentin damals kein landwirtschaftliches Gewerbe führte und auch aktuell keines führt. Die Rekurrentin hat dies dann auch nie behauptet. Sie hat lediglich ausgeführt, die Liegenschaft werde "landwirtschaftlich genutzt" (Bst. C und E). Die Liegenschaft wird allerdings nicht mehrheitlich landwirtschaflich genutzt. Einerseits steht fest, dass die Liegenschaft bzw. das sich auf dem Grundstück befindliche Gebäude ausschliesslich für Wohnzwecke genutzt wird (vgl. das Aufnahmeprotokoll der Liegenschaft, worin kein landwirtschaftlich nutzbarer Ökonomieteil ausgewiesen wird; pag.