4. Im vorliegenden Fall bringt die Rekurrentin vor, dass die fragliche Liegenschaft in der Landwirtschaftszone liege und landwirtschaftlich genutzt werde (Bst. C). Sinngemäss macht die Rekurrentin damit geltend, dass die Liegenschaft fälschlicherweise gestützt auf die nichtlandwirtschaftlichen Bewertungsnormen amtlich bewertet worden sei. Die Steuerverwaltung räumt ein, dass mithin eine landwirtschaftliche Nutzung durch eine Drittperson vorliege. Die Rekurrentin selbst betreibe hingegen kein landwirtschaftliches Gewerbe, weshalb ihre Liegenschaft korrekterweise "nichtlandwirtschlich" bewertet worden sei. Ob das zutrifft, bleibt nachfolgend zu klären.