C. Gegen den Einspracheentscheid hat die Rekurrentin mit Eingabe vom 15. November 2023 Rekurs bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) erhoben. Die Rekurrentin beantragt sinngemäss, dass der amtliche Wert zu reduzieren sei. Die Liegenschaft werde landwirtschaftlich genutzt und unterliege landwirtschaftlichen Vorschriften und Gesetzen, weshalb der amtliche Wert gemäss Einspracheentscheid vom 18. Oktober 2023 zu hoch angesetzt sei.