Mithin sei der Eigenmietwert unrealistisch hoch. Vor diesem Hintergrund verlangte die Rekurrentin, die amtliche Bewertung neu zu überprüfen und entsprechend anzupassen. Die von der Rekurrentin erhobene Einsprache wurde von der Steuerverwaltung mit Einspracheentscheid vom 18. Oktober 2023 teilweise gutgeheissen. Die Steuerverwaltung hielt zunächst fest, dass die Bewertung (auch angesichts der geltend gemachten, landwirtschaftlichen Nutzung) grundsätzlich korrekt erfolgt sei.