B. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Amtliche Bewertung (Steuerverwaltung), bestimmte den amtlichen Wert der Liegenschaft ab dem Steuerjahr 2020 im Rahmen der allgemeinen Neubewertung 2020 auf insgesamt CHF 1'442'770.-- (vgl. Verfügung vom 22.9.2020; Akten der Steuerverwaltung, pag. 8). Dagegen erhob die Rekurrentin am 9. Oktober 2020 Einsprache (pag. 6). Sie führte aus, dass das Grundstück seit 2007 bereits vier Mal neu bewertet worden sei, sich in der Landwirtschaftszone befinde und landwirtschaftlich genutzt werde. Mithin sei der Eigenmietwert unrealistisch hoch.