_ gesellschaftliche Kontakte gepflegt werden. Auch der Umstand, dass die Rekurrentin und ihr Ehemann die Liegenschaft in C.________ im November 1988 zu Gesamteigentum gekauft haben (vgl. Kaufvertrag, für die Steuerrekurskommission im Gundstückdaten-Informationssystem "GRUDIS" einsehbar) und diese auch ausschliesslich selbst nutzen, lässt auf eine Verbundenheit und soziale Beziehungen in C.________ schliessen. Auch sind die Rekurrentin und ihr Ehemann im Online- Telefonbuch search.ch unter beiden Adressen auffindbar (C.________ und F.________; vgl. Einträge zu A.________ unter https://www.search.ch, zuletzt abgerufen am 29.7.2024). Dabei