2.7.1 Zu den familiären Verhältnissen bringt die Rekurrentin vor, sie habe seit dem Tod ihrer Mutter vor fünf Jahren (2018) keine familiären Beziehungen mehr zum Kanton Bern (vgl. Bst. C, E und L). In der Region Zürich lebe noch eine 93-jährige Cousine ihrer Mutter. Der Ehemann der Rekurrentin habe die Cousine der Mutter in Erbangelegenheiten beraten und unterstützt und helfe ihr bei Alltagsproblemen. Persönliche und familiäre Belange würden anlässlich periodischer Besuche in G.________ besprochen (vgl. Bst. L). Sodann bestünden familiäre Beziehungen zur Familie des Ehemanns der Rekurrentin (vgl. Bst.