2.6.1 Betreffend Aufenthalt in der EG E.________ ist den Akten der Wasserverbrauch zu entnehmen. Wie von der Steuerverwaltung vorgebracht, ist insbesondere der Wasserverbrauch in Bezug auf den Aufenthalt an einem Ort ein schwierig zu beeinflussender Wert. Die Rekurrentin und ihr Ehemann haben in ihrer Liegenschaft in C.________ im 2022 129 m3 (64.5 m3 pro Person) Wasser bezogen (vgl. Auskunft der D.________ AG, pag. 8 sowie die Rechnung der Wasserversorgungsgenossenschaft, Beilage zum Rekurs vom 15.11.2023). Die genaue Bezifferung des Wasserverbrauchs in der Wohnung in F.________ ZH ist nicht möglich, da diese für die einzelnen Wohnungen nicht eruiert werden kann.