- 12 - gen werden kann (vgl. Locher/Locher, a.a.O., § 3, I A, 2b, Nr. 11). Die Rekurrentin hat zu den diversen Fragen betreffend Aufenthalt in C.________ einerseits angegeben, sie halte sich nicht an bestimmten Tagen dort auf (vgl. "Fragebogen für Personen mit Wochenaufenthalt im Kanton Bern zur Festlegung des Steuerdomizils" pag. 4 f.; Bst. A hiervor). In den Akten befindet sich eine Telefonnotiz der Steuerverwaltung, welcher zu entnehmen ist, dass die Rekurrentin angegeben hat, sie und ihr Ehemann würden sich je etwa hälftig in F.________ ZH bzw. C._____