Zum Nachweis ihres (steuerrechtlichen) Wohnsitzes bzw. Aufenthalts in F.________ ZH hat die Rekurrentin diverse Quittungen von Einkäufen (in F.________ ZH und der Region Zürich) sowie Rechnungen von Ärzten (Region Zürich und St. Gallen) und Bestätigungen der EG F.________ ZH, dass sie an deren Schalter erscheinen sei, eingereicht. Hierzu ist zunächst festzuhalten, dass es vorliegend um die Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes pro 2022 geht. Entsprechend sind die (vielen) Belege und Bestätigungen betreffend die Jahre 2023 und 2024 für einen Aufenthalt im Jahr 2022 in F.________ ZH nicht massgebend. Auch fällt auf, dass Nachweise bezüglich ihres Aufenthalts und auch Ausführungen zu